Die Planung von wiederkehrenden Prüfungen ist eine umfangreiche und zeitraubende Aufgabe. Insbesondere Änderungen lassen die Planung schnell mal durcheinander kommen.
Was also tun, wenn ein Kollege für längere Zeit ausfällt und die Planung nicht zu halten ist?
Muss ein Bereich wirklich jedes Jahr geprüft werden? Kann eine Prüfung gefahrlos um ein Jahr nach hinten verschoben werden?
Wie soll man das Risiko einer Abteilung oder eines Produktbereiches beurteilen und dabei sicherstellen, dass die Vergleichbarkeit zwischen den Beurteilungen sichergestellt ist? Insbesondere die eigene nachprüfbare Entscheidungsfindung ist eine wichtige Angelegenheit, die sich nicht einfach begründen oder dokumentieren lässt, wenn die Vergleichbarkeit schon im Hause nicht gegeben ist, geschweige denn, ein Vergleich zwischen den Kommunen durchgeführt werden soll.
Der Weg kommunaler Rechnungsprüfungen hin zum „controllen“ eigener Maßnahmen ist , betrachtet man den Prüfungsauftrag, nur folgerichtig.
Vielen Gemeindeordnungen entsprechend, beinhaltet dieser eben auch die Prüfung des wirtschaftlichen Handelns der Verwaltung1, Keinesfalls kann die Betrachtung der eigenen Effizienz unterbleiben, wenn man doch anderen Einheiten der Verwaltung diesbezüglich zielgerichtete, qualifizierte und vor allem glaubhafte Hinweise geben möchte.
Hierbei folgt das Prüfungscontrolling in der örtlichen Rechnungsprüfung zumeist dem betriebswirtschaftlichen Maximalprinzip. Regelmäßig ist es Zielsetzung, mit gegebenen Mitteln ein Maximum an Prüfungssicherheit zu erzielen.
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